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Das 630-Mark-Gesetz: eine positive Bilanz Studie: Das 630-Mark-Gesetz hat sich bewährt. Betroffene Unternehmen und Verbände befragt. Zunahme regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Jobabbau beschränkt sich auf geringfügige Nebenjobs. Das im April vorigen Jahres in Kraft getretene 630-Mark-Gesetz hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Zu dieser Einschätzung kommt eine Studie des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) sowie der Unternehmensberatung Kienbaum. In Auftrag gegeben wurde die Studie im Juni 1999 von den Landesregierungen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Vorangegangen waren Proteste vor allem von Unternehmen und Verbänden, aber auch von vielen Mini-Jobbern selbst, die sich gegen die Einbeziehung in die Sozialversicherung ihrer bis dahin sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisse wandten. Für die Untersuchung wurden die Branchen ausgewählt, in denen die größten Effekte der Neuregelung zu erwarten waren: Hotel- und Gaststättengewerbe, Zeitungsverlage und -vertriebe, Sportvereine und Wohlfahrtsverbände, Pflegeheime und -dienste, Einzelhandel, Gebäudereinigerhandwerk, sonstiges Handwerk und Verkehrsbetriebe. Bundesweit wurden rund 53.000 Personen und 2.700 Betriebs- und Personalräte, 9.500 Unternehmen sowie 5.900 Vereine und Verbände in allen drei Ländern befragt. Das 630-Mark-Gesetz hat dazu geführt, dass in Wirtschaft, Handel und Dienstleistung neue Vollzeit- und Teilzeitarbeitsplätze entstanden sind und die weiterhin geringfügig Beschäftigten nunmehr sozialversicherungsrechtlich geschützt sind. Soweit es nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Abbau von geringfügiger Beschäftigung kam, beschränkt er sich im wesentlichen auf geringfügige Nebenjobs. In diesem Bereich hat die Neuregelung aber die Gerechtigkeitslücke zwischen den Beschäftigten, die Überstunden leisten und dafür Sozialabgaben zahlen mussten, und den geringfügig Beschäftigten, die bisher keine Beiträge zahlen mussten, geschlossen. 14.2.2000 Ute Kumpf MdB |
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