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Schluss mit den Steuerschlupflöchern

Seit dem 1. Januar hat die Bundesregierung zahlreiche Steuerschlupflöcher geschlossen. Damit hat sie gleich zwei wichtige steuerpolitische Ziele erreicht. Zum einen wurde dadurch die Einnahmenseite der öffentlichen Hand verbessert und ein wichtiger Beitrag zum Schuldenabbau geleistet.

Zum anderen gibt es durch den Wegfall der Steuerschlupflöcher mehr Steuergerechtigkeit, weil die Privilegierung bestimmter Bevölkerungsgruppen durch spezielle Steuersparmodelle beendet wird.

Damit wurde Schluss gemacht mit dem Skandal, dass Millionäre ihre Steuerschuld auf Null rechnen konnten. Das sind gleich zwei gute Nachrichten für den ganz normalen Steuerzahler.

Der Vorwärts dokumentiert die zehn größten geschlossenen Steuerschlupflöcher, die dem Fiskus zusammen mehr als 20 Milliarden Mark Steuereinnahmen brachten. In den nächsten Jahren sollen weitere Schlupflöcher geschlossen werden.

Geschlossenes Schlupfloch
(seit 1.1.1999)*
Steuermehreinnahmen 1999
Halber Steuersatz bei Veräußerungsgewinnen
Bestimmte sog. außerordentliche Einkünfte, insbesondere Veräußerungsgewinne, wurden bisher bis zu 15 Mio. DM mit dem halben Steuersatz besteuert. Daraus wurden besonders für Spitzenverdiener lukrative Steuersparmodelle gestrickt, die entsprechend hohe Steuerausfälte verursachten. Die jetzt eingeführte rechnerische Verteilung der Einkünfte auf Jahre führt zu einer sachgerechten Besteuerung.
6.455 Mio. Mark
Exzessive Rückstellungsbildung
Für be5timmte künftige Verpflichtungen können Unternehmen in ihrer Bilanz Rückstellungen bilden. Ungerechtfertigte Vergünstigungen hierbei für einzelne Branchen, wie Atomindustrie und Versicherungswirtschaft wurden beseitigt.
4.994 Mio. Mark
Exzessive Bildung stiller Reserven
Bei betrieblichen Wirtschaftsgütern durfte eine Wertminderung bisher als „Teilwertabschreibung” geltend gemacht werden. Spätere Wertsteigerungen blieben dagegen unberücksichtigt. Durch einen striktes Wertaufholungsgebot wird dieser Miss-Stand beseitigt.
2.854 Mio. Mark
Zu weitgehende Übertragung stiller Reserven
Bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zu einem höheren Wert als dem Buchwert sind die sog. stillen Reserven zu versteuern. Zahlreiche Ausnahmen von diesem Grundsatz wurden abgebaut.
2.492 Mio. Mark
Missbrauch durch Zwei- und Mehrkontenmodelle 1.000 Mio. Mark
Ausgleich positiver Einkünfte mit Verlusten 960 Mio. Mark
Nichterfassung privater Veräußerungsgewinne 783 Mio. Mark
Steuerfreie Veräußerung wesentlicher Anteile an Kapitalgesellschaften 380 Mio. Mark
Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei Land- und Forstwirten 100 Mio. Mark
Verrechnung ausländischer Betriebsstätten-Verluste mit inländischen Gewinnen 95 Mio. Mark
Gesamt 20.113 Mio. Mark
* Quelle: Bundesministerium der Finanzen 
 
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Volker Heicappell
last updated: 08.04.2000